Freigänger/ Wohnungskatze - Darf der Vermieter mitreden?
Hallo, darf ein Vermieter bestimmen ob ich eine Wohnungskatze oder einen Freigänger halten darf? Bzw. das noch rückwirkend ändern? Im Konkreten Fall sieht es so aus das sich ein Nachbarn der erst seid November 2010 bei uns im Haus wohnt, dadrüber aufregt, dass unsere Katzen durch den Hausflur rein und raus gehen, sowie das sich Tierkot in seinem, für Tiere freizugänglichen, Garten befindet. Wäre super wenn da jemand etwas zu weiß Danke
4 Antworten
Nein kann er nicht.Schon gar nicht Dein Nachbar!!!Soll er doch schauen wer in seinen Garten schei...Ich nehme den Kot meiner Hunde auf mit Tüte.Aber es gibt auch Schwei....Er kann ein Tierverbot generell aussprechen,aber bei Einzug im Mietvertrag.
Wenn dein Vermieter dir vor Einzug die Haltung von Katzen erlaubt hat, kann er es dir jetzt nicht verbieten, oder die Haltung einschränken.
Normaler Weise braucht man für Katzen auch keine Erlaubnis, da diese als Kleintiere gelten. Wenn sie aber Freigang haben und durch das Treppenhaus müssen, sollte das vor Einzug abgeklärt werden. Hast du das gemacht? Dann kann dein Vermieter das jetzt nicht mehr zurücknehmen.
Ich würde diesem neuen Nachbarn anbieten, wenn Häufchen im Garten sind, dass du sie entfernst. Bzw. biete ihm an, ihm solche Verpiss-dich-Pflanzen auf deine Rechnung zu kaufen, und evtl. Katzenfernhaltespray. Erlaube dem Nachbarn, mit einer Blumenspritze Wasser auf die Katzen zu spritzen, wenn sie in seinen Garten geht. Aber nimm ihm das Versprechen ab, dass er die Katzen nicht quält und nicht verletzt!
Danke für die vielen Infos. Habe es von meinen Vermietern schriftl. das ich Katzen halten darf. Das mit dem Kot wegmachen habe ich unserem Nachbarn auch angeboten deshalb verstehe ich auch den Streß nicht. :-( Seid ich ihn allerdings auf den Termin angesprochen habe redet er nicht mehr mit mir...
Mein Nachbar hat sich jetzt so oft bei unseren Vermieter beschwert, das ich zu einem Gespräch da hin muss und habe halt Angst, das ich meine Katzen abgeben muss. Danke dann kann ich da jetzt etwas beruhigter hin gehen.
Abgeben mußt du die Katzen auf keinen Fall. In der allerhöchsten Not würde ich sie zu Wohnungskatzen umerziehen, bevor ihnen einer was antut. Es kann dir niemand verbieten, in der Wohnung Katzen zu halten, da diese als Kleintiere laufen. Lediglich ab Hundegröße braucht man eine Genehmigung.