Mietrecht Katzen
Hey Leute, Als ich meinen Mietvertrag unterschrieben habe hieß es von meiner Vermieterin die möchte keine Tiere in den Wohnungen. Jedoch ist mein Kater der jetzt woanders wohnt an AIDS erkrankt und kann dort nicht weiter leben. Ich möchte ihn nun wieder zu mir holen da ich ihn nicht in fremde Hände geben möchte und es ihm ohne mich noch sichtlich schlechter geht! In dem Miethaus hier wohnen noch 3 andere Mieter und die besitzen jeweils zwei Katzen und Hund mit Katze. Nun meine Frage, kann meine Vermieterin mir meinen Kater verbieten?
13 Antworten
Es kommt darauf an. Wenn das Haus von einer Hausverwaltung ist und in der Hausordnung steht das keine Tiere erlaubt sind, dann ja. Aber dann dürften die anderen Mieter auch keine Tiere halten. Von daher darf Sie das nicht. Sie kann es den einen Mieter nicht erlauben und dir dann verbieten.
Der Vermieter kann Katzenhaltung in der Wohnung nur aus einem wichtigen Grund verbieten. Wenn es den anderen Mieter gestattet hat, sehe ich keine Grund, warum er es Dir untersagen sollte.
Die Vermieterin wird schon einen wichtigen Grund haben.
Die Zeiten sind lange vorbei, als Vermieter noch Haustiere in vernünftigem Rahmen verbieten durften. Such Dir im Internet die entsprechende Regleung (richterliches Recht ist auch geltendes Recht, es braucht kein geschriebenes Gesetz für jede Kleinigkeit) und druck sie aus, gib sie weiter und die Sache ist erledigt. Danach würde ich auf Beschwerden gar nicht mehr reagieren, man muss sich nicht ständig mit jedem Unsinn befassen.
Wie gesagt nicht wenn explizit Tierhaltung ausgeschlossen ist. Die Mieterin wird ihre Wohnung verlieren, wenn Sie mit dem Vermieter ausgemacht hat keine Tiere halten zu wollen..
Eindeutig falsch! Die Wohnungen gehören vielleicht verschiedenen Eigentümern einer Eigentümergemeinschaft und sind unterschiedlich ausgestattet.
Selbst, wenn alle Wohnungen einem Eigentümer gehören, gilt der Grundsatz "gleiches Recht für alle" im Mietrecht nicht.