Zählen Katzen zu Kleintieren (Mietvertrag)?
hallo
eine freundin von mir hat eine babykatze geschenkt bekommen! sie wohnt mit ihren kindern in einer 110m² wohnung ihr vermieter will nu das die katze wegkommt weil er keine im haus haben will:-( ich hab gehört katzen zählen nu zu kleintieren, also darf er es doch garnicht verbieten oder?
12 Antworten
Hallo hutzelmann,
wenn der Vermieter im Mietvertrag das Halten von Haustieren ausdrücklich verboten hat, darfst Du die Katze auch nicht halten, da macht es keinen Unterschied, ob klein oder groß :/ In allen anderen Fällen darf er Dir das aber nicht verbieten, das ist dann auch kein Kündigungsgrund! Der Mietvertrag ist ausschlaggebend!
Ich wünsche Dir viel Glück in dieser Angelegenheit.
MfG Angelo
Habe gerade das gleich Problem und bin auf ein Urteil vom BGH gestoßen das besagt, dass das Halten einer Katze nicht mehr verboten werden kann, da bei reinen Hauskatzen i.d.R. keine Beeinträchtigung der Mietsache bzw. keine Störung von Dritten auftritt. Link: http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietwohnungenaid139129.html
Und dann haben wir noch ein Urteil was man auf verbraucher-urteile.de nachlesen kann. Dieses Urteil sagt folgendes:
Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt. LG Mönchengladbach (AZ: 2 S 191/88); AG Schöneberg (AZ: 6 C 550/89); AG Mannheim (AZ: 11 C 269/78). Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten. LG Braunschweig (AZ: 6 S 458/99). Selbst wenn Katzen keine Kleintiere sind, darf der Mieter eine Katze halten, wenn dies aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist. AG Bonn (AZ: 8 C 731/93)
In meinem Fall steht im Mietvertrag, dass ich zur Haltung von Tieren, außer Kleintieren, die Erlaubnis des Vermieters einholen muss. Jedoch wird nicht ausdrücklich die Haltung von Katzen verboten.
Hoffe das ist hilfreich gewesen
Was steht im Mietvertrag? Ist im Mietvertrag Tierhaltung nicht geregelt, bedarf es der Zustimmung des Vermieters und diese kann er bei einer Katze durchaus verweigern. Eine Katze ist kein "Kleintier" im Sinne des Mietrechtes.
im mietvertrag steht nichts, das haus ist aber in mehrere besitzer aufgeteilt!in der wohnung nebenan(im selben haus) sind katzen erlaubt, ist aber halt ein anderer vermieter
Naja gut wenn nix drin steht muss man einfach mal unter vier Augen in Ruhe darüber reden. Was spricht dafür was dagegen. Ich denke jetzt nicht das eine Katze eine Wohnung abwertet.
Wenn im Mietvertrag nichts steht, dann habt ihr schlechte Karten. Die Tatsache das in anderen Wohnungen bereits Katzen gehalten werden, würde selbst dann nicht helfen wenn es der selbe Vermieter wäre. Im Zivilrecht gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung.
"Drüber reden" ist immer gut, wenn man den Vermieter überzeugen kann umso besser. Aber ein Rechtsanspruch besteht leider nicht.
Wenn im Mietvertrag keine Regelung vereinbart ist, ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich und darf natürlich auch verweigert werden.