Katze in der Mietwohnung-darf man das?
Hi,
mein Bro hat letztens eine katze gewschenkt bekommen. Normal durfte er das laut mietvertrag aber nicht. aber hat mit dem vermietergesprochen und der sagte dann doch JA!
Bei mir und meinem freund steht auch im mietvertrag, dass man keine hunde und katzen halten darf, aber ich möchte halt auch ein kätzchen.
Das hört man doch auch gar nicht wenn die miau machen, sagte auch mein bruder. und da gebe ich ihm recht . und der hausmeister von unserer wohnung ist eh schon sau alt (wirklich alt(84 J.)). der kriegt das NIE mit.
Also was sagt ihr?
10 Antworten
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass keine Hunde und Katzen geduldet werden, dann musst du dich daran halten. Wenn er es doch mitkriegen sollte, dann ist das ein grund für eine fristlose Kündigung, das würde ich mir gut überlegen. So ohne Dach über dem Kopf wird es dann doch ungemütlich. Immerhin würde er ja evtl. auch sehen, wenn ihr Katzenstreu nach Hause tragt und Zubehör kauft.
Also zunächst mal: klammheimlich würde ich persönlich keine Katze halten, wenn es verboten ist. Katzen können manchmal ganz schön laut sein und es ist nicht gesagt, ob es nicht ein anderer Mieter doch mitbekommt und meldet.
Ansonsten ist es immer besser, zwei statt einer Katze zu halten, vor allem wenn es reine Wohnungskatzen sein sollen, die nicht raus können oder dürfen.
Also redet am besten mal mit Eurem Vermieter, vielleicht macht der ne Ausnahme. Allerdings würde ich das als Zusatz im Mietvertrag festhalten lassen, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Falls er es nicht erlaubt, würde ich mir keine Katze zulegen, denn ihr könntet die Kündigung bekommen, falls es jemand mitbekommt und meldet.
AG Waldshut-Tiengen 7 C 59/02 Sieht ein Mietvertrag ausdrücklich vor, dass der Mieter zur Hunde- und Katzenhaltung vorher die Zustimmung des Vermieters einholen muss, dann rechtfertigt die gleichwohl vorgenommene Tierhaltung die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Selbst wenn es sich bei dem streitigen Tier um ein ausgesprochen friedliches Exemplar handelt, dass die Mitbewohner in keinster Weise stört, geht das Interesse des Vermieters, die gesamte Wohnanlage ruhig zu halten, vor. Denn wenn der Vermieter dem einen Mieter die Tierhaltung genehmigt, muss er auch den anderen Mietern hierzu seine Zustimmung erteilen.