Katzenhaltung-Problem mit Vermieter

Ich hab mal wieder ein Problem wegen meinen Katzen und mir droht die Kündgung:

Ich hab 4 Katzen. Bin im November umgezogen, habe eine schriftliche Bewerbung abgegeben mit der angabe, dass ich meine Katzen mitbringe.Und auch mehrmals telefonisch nachgefragt, ob ich mit den Katzen auch keine Probleme bekomme.

Alles schön und gut ich durfte den Mietvertag unterschrieben. Im Mietvertrag steht: Es ist genhemigungspflichtig. Ok, ich habs angegeben und durfte unterschreiben, In meinen Augen ist eine genehmigung erfolgt.

Jetzt kommen die damit an, ich hätte einen schirftlichen Antrag ausfüllen müssen. Und wollen, dass ich die Katzten weggebe.

Ich fühl mich veräppelt, hätte die mir den Antrag bei Unterschreiben des Meitvertrags vorlegen müssen?

Es ist ja wohl verständlich, hätte ich von dem Antrag gewusst, hätte ich den Mietvertrag erst nach genemigung unterschrieben.

Und: nachdem meine lieben Nachbarn ständig die Hautüre unten offen lassen (Wohne im Erdgeschoss) huschen meine Katzen ins Treppenhaus, werden eingesperrt und machen ins Treppenhaus. Aber nicht nur meine Katzen, da kommen andere auch durch die Haustüre rein. Ist das ein Kündigungsgrund?

17 Antworten

Eine Formularklausel im Mietvertrag, die Katzen- und Hundehaltung generell verbietet, ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12.

KLAUSEL BENACHTEILIGT MIETER

Eine solche AGB-Regelung benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall verbiete. Zudem verstoße eine solche Vertragsklausel gegen den wesentlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters aus § 535 I BGB. Ob eine Tierhaltung etwa von Hunden und Katzen zum vertragsgemäßen Gebrauch gehöre, muss im Einzelfall durch eine umfassende Interessenabwägung geprüft werden, so der BGH. Hier sind insbesondere die Interessen des Mieters, des Vermieter sowie der Hausgemeinschaft zu berücksichtigen.

Selbst wenn Dir irgendwann erlaubt wurde, dass Du Katzen halten darfst, wurde Dir nicht erlaubt, dass die Katzen das Haus außerhalb Deiner Wohnung verunreinigen. Wenn es nun Probleme gibt, musst Du eben dafür sorgen, dass diese Probleme sicher abgestellt werden. Einfache Sache. Sonst bekommst Du keine Ruhe.

stell eine kiste mit ganz sauberer, feiner klumpenden katzenstreu direkt auf oder neben deine türmatte, die du sofort immer saubermachst, wenn mal was drin ist.

ich habe selbst vier katzen und kenne das problem. wäre unsere wohnung nicht eigentum, hätte ich vermutlich auch schon eine abmahnung bekommen.

seit ich eine stapelkiste vom aldi mit streu vor der tür stehen habe, ist nie wieder irgendwas woanders gelandet. zuerst gab es protest, aber da ich die kiste peinlichst behüte, ist nun alles in butter :-).

ich hoffe, damit ist dein problem aus der welt. die offene tür ist übrigens nicht in ordnung, und damit wird es dir praktisch unmöglich gemacht, eine andere lösung zu finden. kündigen können sie dir nicht wegen der katzen, wenn in zukunft alles glatt läuft, also nicht die stinkenden knödel über stunden offen in der kiste liegen.

viel glück!

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