Was täte passieren wenn eine Katze vom Tierheim abhaut - nur aus Neugierde?
Was täte passieren, wenn man eine Katze vom tierheim hat und sie plötzlich raus darf und nicht wieder zurück kommt oder überfahren wird? Muss man dann Strafe zahlen? Also bei mir ist es nicht so, aber sie frage hab ich mich schon immer gestellt, weil sie ja manchmal kontrollieren ob sie gut behandelt werden.
3 Antworten
Dass eine Katze aus verschiedenen Gründen nicht mehr nachhause zurückkehrt, oder überfahren wird, kann leider immer passieren.
Meiner Erfahrung nach, gibt es vom Tierheim manchmal eine Kontrolle vor Abgabe des Tieres und eine Kontrolle, wenn die Katze einige Zeit beim neuen Besitzer lebt - um zu schauen, wie Menschn und Tier miteinander zurechtkommen.
Ich hatte schon einen Kater aus dem Tierheim - nach einer Kontrolle bei uns zu Hause, habe ich vom Tierheim nie wieder etwas gehört...
Es ist wohl auch kaum zu bewerkstelligen, dass Tierheim-Mitarbeiter permanent Kontrollen durchführen.
Wenn du eine Katze vom Tierheim hast, gehört sie dir. Und nicht mehr dem Tierheim. Kontrollen können nur auf freiwilliger Basis stattfinden, irgendeine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht.
Wenn also eine Tierheimkatze abhaut, is es dasselbe, als wenn irgendeine Katze abhaut, dem Besizer passiert nichs, was auch?
Strafe zahlen muss man nicht. Wenn es passiert, passiert es - immerhin wurde der Katze ein artgerechteres leben ermöglicht, als wenn sie nur in der Wohnung eingesperrt wäre.
Ok dann ist alles gut danke :)
Den einen 6 Wochen drinnen behalten ist komplett ok. Euer "alter" Kater sollte trotzdem weiterhin raus können
Ist es schlimm wenn unser alte Kater draussen ist und der neue drin bleibt bis er das Revier akzeptiert? Weil das ist unmöglich ich hab alles versucht, unser Kater findet schafft es immer nach draussen. Sobald man von der Tuere kommt geht er sofort raus.
vor allem gibts es keinerlei Rechtsanspruch aufirgendwelche Kontrollen nach dem Verkauf. Vorher können die imEinverständis mit dem Bewerber kontrollieren, wenn sie wollen, wenn der nicht zustimt, müssen sie ihm ja keine Katze geben. Hinterher geht da nix mehr. Verkauft ist verkauft.
Man geht in den seltensten Fällen mit einem Tierheim einen Kaufvertrag im Sinne § 433 BGB ein, sondern einen Schutzvertrag, in welchem oft festgehalten wird, dass sich der Tierschutzverein vorbehält, eine Kontrolle durchzuführen um zu sehen, ob es dem Schützling im neuen Heim auch gut geht.
Das ist m. M. nach auch völlig in Ordnung.
Diese Aufassung wurde durch Urteile längst gekippt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html
Den Begriff Schutzvertrag gibts im BGB nicht mal.
Und inwieweit sollten jetzt Dein Link und die Kommentare hilfreich sein? Es geht doch nicht um's BGB und natürlich dürfen sich Tierschutzorganisationen nicht alles erlauben - allerdings handeln sie doch meist im Sinne der Tiere und zu deren Schutz, warum also diese Reaktion auf Kontrollen des neuen Zuhauses einer Tierheim-Katze?
Bei Verträgen geht es wohls ums BGB. Und da kommt der Begriff Schutzvertrag nun mal nicht vor. Der Begriff is irreführend und deshalb mögen ihn Gerichte auch nicht. Zu recht.
Das neue Zuhause können di vor dem Verkauf kontrollieren, mehr aber auch nicht. Wenn du ein Auto kaufst, kann der Händler ja auch noch dauernd ankommen und die Garage kontrollieren.
Toll, eine Katze und deren Wohlergehen mit einem Auto und der passenden Garage zu vergleichen! Die Arbeit eines Tierheims ist ja dieselbe wie die eines Autokonzerns...
Vielleicht ist “Vertrag“ eine etwas ungünstig gewählte Formulierung und “Vereinbarung“ würde für weniger Verwirrung sorgen.
Wie dem auch sei, der Fragesteller hat Antworten erhalten. Lassen wir es somit gut sein.
Einen schönen Abend.