Der Nachbarshund hat unsere Katze gebissen - wer kommt für die Tierarztkosten auf?

Unsere Nachbarn passen gelegentlich auf den Hund (Golden Retriever) ihrer Tochter auf. Dies wird immer wieder zum Problem, da der Hund ein starkes Jagdverhalten gegenüber Katzen hat und die Gärten nur notdürftig voneinander abgezäunt sind. Einen Hund hat er schon gebissen und ein Kater von uns hatte schon eine heftige OP wegen diesem Hund !

Nun hat der Hund wieder einmal zugebissen, was zu 3 Bissverletzungen, Prellungen und einer angebrochenen Rippe geführt hat.

Ich habe die Leute aufgefordert, mir doch bitte die Tierarztkosten zurück zu erstatten und bekam heute ein Brief von ihnen, dass sie die Kosten nicht übernehmen werden! Hab ich nicht ein Recht darauf?

Beim Veterinärsamt hab ich das schon angezeigt. Dort musste die Aufssichtspersonen schon hin, aber als sie wiederkamen, hat der Hund direkt wieder versucht, eine Katze anzugreifen, die sich aber auf einen Baum retten konnte.

8 Antworten

Eskommt darauf an, wo sich deine Katze aufhielt. War es in eurem Garten oder im Garten der Nachbarn. Wenn sich die Katze nebenan aufhiélt, dann sind siw wahrscheinlich nicht verpflichtet, die Rechnung zu übernehmen. Denn dann hat der Hund nur sein Terretorum verteidigt.

Der Besitzer des Hundes muss doch eine Haftpflichtversicherung haben (ob diese in dem Fall zahlt, ist etwas anderes, die haben fahrlässig gehandelt) .. sollte aber nicht Deine Sorge sein, ja - Du hast ein Recht auf Schadenersatz bzw Geld, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, geh über einen Anwalt

§ 833 Haftung des Tierhalters.Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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§ 834 Haftung des Tieraufsehers.Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

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Das heißt grds.müssten sie haften es sein denn sie haben die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet. Ob das so war oder nicht muss im Zweifel ein Gericht klären. Aber wenn du mich fragst hätten sie, spätestens nach dem ersten Angriff auf deine Katzen Sicherungsmaßnahmen (z.B. MAulkorb im Garten) ergreifen müssen. Es könnte natürlich auch sein, dass dich eine Mitschuld trifft, weil du den ungenügenden Zaun nicht besser befestigt hast und deine Katze so in den Garten gelangen konnte.

Sorry, hab vergessen zu schreiben, dass die beiden §§ solche des BGB sind.

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