Wer ist rechtlich die Besitzerin "meiner" Katze?

Hallo Ich bin 20 Jahre alt, wohne Zuhause. Mein freund wohnt auch bei mir. mein Freund meine Mutter und ich wollten uns eine Katze zulegen und haben im Internet geschaut. Ich habe eine gefunden die aber 500 € kostet meine Mutter sagt sie will nicht mehr als 350€ Euro ausgeben. Aber zur Not wenn die Leute gar nicht runter zuhandeln sind hat sie uns 400 € mitgegeben aber sie sagte wenn die Katze mehr kostet sollen wir sie da lassen. Mein freund und ich sind hingefahren zu der Katze sie sind nur auf 450 Euro runter gegangen wir fanden sie aber so süß das wir die 50 € von uns draufgelegt haben. Beim abholen War meine Mutter schon nicht dabei ich habe mein Namen und adresse dann als Besitzer in den Impfpass reingeschrieben. Nun wollen mein freund und ich ausziehen von Zuhause die Katze ist mittlerweile einhalbes Jahr hier wir haben immer das Futter gekauft und das streu haben da bestimmt schon über 550 € ausgegeben ( wenn nicht sogar mehr) zubehör alles gekauft haben sie immer gefüttert und das Klo sauber gemacht und nun meine frage: Meine Mutter sagt die Katze dürfen wir nicht mitnehmen die bleibt bei meiner Mutter , aber wir wollen sie mitnehmen weil wir uns als um sie gekümmert haben und sie auch total an uns hängt. Ich steh ja auch als Besitzerin im Impfpass.. wie ist das hat jemand ein ähnliches Problem?

8 Antworten

Privatmeinung: 450 € für eine Katze finde ich bisschen heftig.

Es wurden schon einige Fragen diskutiert. Ob eine GbR entstanden ist, spielt für die Eigentumslage erst einmal keine Rolle. 

Die besseren Argumente sprechen nicht für ein Alleineigentum der Mutter (M), sondern für ein Miteigentum von Mutter, Tochter und Freund. Selbst wenn man annimmt, dass die Tochter die Katze als Stellvertreterin der Mutter für die Mutter erwerben sollte, wollte die Tochter in dem Moment als sie ihr eigenes Geld unter Missachtung der mütterlichen Anweisung eingebracht hat, die Katze zumindest auch für sich erwerben. Dafür spricht auch, dass sie ihren Namen in den Impfpass eingetragen hat. Ob die Übereignung an die Mutter geschuldet war, ist auch irrelevant. Nach Darstellung des Sachverhalts hat die Tochter der Mutter nur Miteigentum eingeräumt. Siehe Impfpass und die Unterhaltung des Tieres durch die Tochter.

Nicht dass das falsch ankommt: Der Impfpass begründet für sich genommen kein Eigentum an der Katze.

Und nun der praktische Rat: So klug wir hier herumreden, du wirst sicher keine rechtlichen Schritte gegen deine Mutter einleiten. Ihr solltet euch also gütlich einigen. Vielleicht kannst du deine Mutter überzeugen, dass der Kater bei euch besser aufgehoben ist. Aber eben mit den Waffen einer Tochter, nicht mit juristischen ;)

Ja es kommt immer auf die Rasse an

Also unsere Katzen kosten 1000-1200 für Liebhaber..da sind 450 doch recht billig :)

Wenn ihr den Vertrag unterschieben habt, dann gehört sie wohl eher euch und die Mutter hat euch für den Kaufvertrag nur das Geld geschenkt.
Zumindest würde ich nicht sagen, dass sie ihr allein gehört.

Das wusste ich sogar auch 😂
Wahrscheinlich ist die Frage eher, ob sie nicht ausgemacht haben, die Katze nach dem Kauf ihr zu schenken.
Könnte es nicht sein, dass jetzt beide Parteien Eigentümer sind? Im BGB steht bestimmt was über mehrere Eigentümer und auch Haustiere.

Könnte es nicht sein, dass jetzt beide Parteien Eigentümer sind

Schau dazu mal in meine Antwort und die Kommentare darunter.

In Deutschland gibt es ein Abstraktions- und Trennungsprinzip. Aufgrund dessen tritt die dingliche Wirkung (Übereignung) nicht bereits durch das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (Vertrag) ein. Vielmehr bedarf es dafür eines (theoretisch) getrennten Verfügungsgeschäfts.

Kurz gesagt: Nein, der Fragesteller wurden nicht durch die Unterschrift unter den Kaufvertrag nach § 433 BGB Eigentümer. Er wurde erst durch eine dingliche Einigung über den Eigentumsübergang und eine Übergabe der Katze nach § 929 S. 1 BGB Eigentümer.

In diesem Fall kommt das natürlich am Ende auf das gleiche hinaus.

Danke klingt sehr plausibel

Also man sollte mal das ganze aus einer ethischen Weise sehen, die Mutter gab euch die 400 Euro, ihr habt sie hintergangen und euch in den Impfpass eingetragen, sicher wurdet ihr nicht gezwungen das Futter etc zu bezahlen, also eine freiwilllige Sachleistung, wenn man ein Tier sosehr als sache sieht sollte man vom Besitz eben solcher absehen, im focus sollte das Wohl der Katze liegen und nicht wer was zahlte und wer im recht ist, wenn die Katze euch soviel bedeutet zahlt die 400 Euro, das wäre nur recht und anständig, bei solchen Gesellschaftlichen verhältnissen kann man nurnoch den Kopf schütteln

Sie möchte die 400 Euro nicht wir würden sofort ihr das Geld geben aber sie möchte nicht das wir sie mitnehmen beim Auszug. ich finde du schreibst etwas unverschämt da du unsere Situation nicht verstehst bzw kennst hier daheim sie kümmert sich überhaupt nicht um die Katze außer zu sagen das es ihre Katze sei Futter müssen wir wohl kaufen da sie es nicht tut geschweige Geld dazu legt etc. wir haben sie schon mehrmals drauf angesprochen. sie kam nicht mit die Katze holen damals da könnte sie sich schlecht in den Impfpass eintragen

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