rechtliches Vorgehen gegen Katzenmörder?!
Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. In meinem Ort gibt es einen älteren Mann, der mir schon länger als Tierquäler bekannt ist, leider aber selbst einige Tiere hält. Gerade hatte ich eine Unterhaltung mit ihm, in der er mir stolz erzählte, vor einigen Tagen einen Wurf Katzenbabies erschlagen zu haben. Auf mein Entsetzen hin sagte er, dass er das schon des öfteren gemacht habe, wenn die Tiere stören oder krank scheinen. Auch weiss ich, dass er einige Wochen zuvor den Hund seiner Nichte erschossen hat. Meine Frage: Was kann man hier tun? Nützt eine Anzeige etwas, wenn ich keine Stichhaltigen Beweise außer seine eigenen Angaben habe? Oder sollte man das Veterinäramt einschalten? Ich kann nicht mehr ruhig schlafen, wenn ich weiss, dass so ein Mensch weiterhin Tiere halten darf. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
6 Antworten
Das klingt wirklich schrecklich und ich kann Deine Gefühle sehr gut nachvollziehen! Rechtlich erstmal soviel: in Deutschland gibt es Tierschutzgesetz, das verbietet, Tiere ohne Not zu töten oder zu quälen. Leider gibt es dabei einen großen Ermessensspielraum. Früher war es in ländlichen Regionen durchaus üblich, unerwünschten Katzennachwuchs zu töten, aber diese Zeiten sind zum Glück vorbei, heute läßt man seine Katze sterilisieren! Wenn es nicht möglich ist, mit dem Mann darüber zu reden, ihm nahezulegen, die Katzher sterilisieren zu lassen, damit er keine Katzenbabys mehr umbringen muss, könnte man ihm durchaus sagen, dass es nach heutigem Recht nicht erlaubt ist, Tiere einfach umzubringen, das darf nur der Tierarzt! Vermutlich ist ihm, wenn er schon älter ist und veraltete Vorstellungen hat, einfach nicht bewußt, dass er das gar nicht darf. Wenn aber nicht mit ihm zu reden ist, gibt es die Möglichkeit, regionale Tierschutzverbände einzuschalten, ob die mal mit ihm reden; die haben zwar keine anderen rechtlichen Möglichkeiten als Du, aber sie können einfach schon anders auftreten als Du und ich. Als nächste Möglichkeit gibt es das zuständige Veterinäramt. Die müßten eigentlich hellhörig werden, wenn jemand Tiere ohne Not und Befugnis tötet, fällt das in ihre Zuständigkeitund sie müssen reagieren. Als allerletztes Mittel eine Strafanzeige, aber die macht man besser mit Tierschutzverein oder Veterinäramt gemeinsam. Bis ein Verbot der Tierhaltung ergeht, dauert es meist zimelich lange, aber es müßte möglich sein zu bewirken, dass dem Mann klargemacht wird, dass das Töten von Tieren verboten und strafbar ist. Ich hoffe, Du findest vor Ort geeignete Ansprechpartner! Laß nicht locker, ich wünsche Dir viel Glück!
Als erstessolltest du den Tierschutzverein einschalten. Bestehe aber grundsätzlich darauf, dass sie nicht sagen dürfen, dass sie den Hinweis von dir haben. Wenn dieser Mensch das sonst zu Ohren bekommt, wer weiß, was ihm dann nicht noch so alles krankes einfällt. Nicht, dass du nachher mehr Schanden has und bereust sowas jemals gesagt zu haben. Am besten rufst du da anonym an, was die nicht wissen, können sie auch nicht weiter sagen. Bei einer Anzeige kann es soweit gehen, dass du vor Gericht musst und spätestens dann wirst du bestimmt nicht mehr froh im Leben. Denn dann weiß er, dass du ihn "verraten" hast. Wenn er bis jetzt noch nichts großartiges vorliegen hat, kann es nämlich auch gut sein, dass er nur sowas wie Geldstrafe oder Bewährung bekommt. Dann hast du mit höchster Wahrscheinlichkeit mehr Stress als du jemals in deinen schlimmsten alpträumen hattest. Ich rede da aus Erfahrung.
Viel Glück. vlg.:)
Sehr geehrte Interessentin,
ja, es ist auf jeden Fall richtig, wenn Sie gegen so einen "Menschen" vorgehen - auch rechtlich -. Rufen Sie den für Sie zuständigen Amtstierarzt an bzw. schreiben Sie ihm eine Anzeige gegen diesen Mann; vielleicht befindet sich in Ihrer Nähe ja auch ein Tierschutzverein? Sicher sind die Tierschützer bereit, Ihnen bei der Formulierung oder gar beim Vorgehen gegen diesen Mann behilflich zu sein. Wenn Sie nicht wissen, welcher Tierschutzverein in Ihrer Nähe ist, dann fragen Sie Ihr örtliches Ordnungsamt. Die können sicher Auskunft erteilen (ode der Amtstierarzt). Was das Erschießen dieses armen Hundes betrifft kommt noch hinzu, ob dieser "Mensch" überhaupt einen Waffenschein hat?! Abgesehen von einzelnen Faktoren ist es ganz wichtig, diesem Mann das Handwerk zu legen. Es gibt Gesetze - auch für diesen Herrn gültig -. Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Im übrigen - falls er keinen Katzennachwuchs möchte - muss sich dieser "Herr" mit einem Tierarzt in Verbindung setzen, um seine gebärfähigen Tiere (Katzen, Hunde) kastrieren zu lassen. Vielleicht kann er sogar einen guten Preis beim Tierarzt für die Kastrationen aushandeln; die Kater gleich mit, damit diese in der Umgebung nicht auch noch für ungewollten Nachwuchs sorgen. Mit freundlichem Gruß Härttrich Vereinsvorsitzende (Katzenschutzbund)