Katze gefunden und weiter vermittelt. Jetzt hat sich der Besitzer gemeldet. Wie ist hier die Rechtslage?

Guten abend! Vor einigen Tagen ist mir ein kleines Kätzchen zugelaufen. Er war ganz abgemagert und streunerte einige Tage in meiner Straße herum also nahm ich ihn auf. Ich peppelte ihn wieder auf, hing Plakate im ganzen Dorf auf mit "Katze zugelaufen" aber niemand meldete sich.

Da ich leider in meiner Wohnung keine Katzen halten darf fand ich eine nette Familie die ihn aufnahm. Ich entfernte alle Zettel im Dorf. Dann meldete sich einige Tage Später jemand bei mir. Die Katze würde ihnen gehören und ich solle sofort die Adresse der neuen Familie heraus geben sondst würden sie die Polizei rufen.

Das ganze kam mir sehr spanisch vor. Die Frau die sich als Besitzer Ausgab sagte die Katze wäre 6 Monate alt, sie konnte mir aber kein Beweis geben das es tatsächlich ihre Katze wäre. Sie hat kein Bild, kein Impfausweis - lediglich ein Zettel auf dem stand wann der erste Termin beim Tierarzt sein soll.

Ich sagte ihr es sei unverantwortlich eine unkastrierte Katze bei dem Wetter in dem Alter ohne Impfung heraus zu lassen. Aber darauf ging sie gar nicht ein.

Ich frage euch nun wie ist hier die Rechtslage? Wenn sie wirklich zur Polizei geht müssen die neuen Besitzer sag ich mal die Katze zurück geben?

6 Antworten

Hallo,

das ist in der Tat sonderbar, du hast im Grunde genommen richtig gehandelt... aber in einem solchen Fall gibt man das Tier ins Tierheim, dann ist man "allen Sorgen los"...

Mach dir keine Sorgen, du hast das Tier gerettet und sage dir, daß diese vermeintlichen Besitzer sich von sich aus hätten melden sollen, und sie hätten Plakate über ihre vermißte Katze überall hängen sollen!

Ich glaube nicht, daß dir was passieren kann...Bleib ruhig, sollte die Polizei nach der Katze fragen, dann schildere die Geschichte einfach wie sie ist.

Emmy

Hier wurde nicht richtig gehandelt. Man ist verpflichtet den Fund einer Katze zu melden. In diesem Fall gilt die Katze als Fundsache. Meldet man den Fund nicht ist das Unterschlagung. Flugblätter sind ja schön und gut. Nur was ist wenn der Besitzer weiter weg wohnt? Er hat dann keine Chance seine Katze wieder zu finden.

Die Polizei wird wahrscheinlich der Meinung sein, sie sei nicht zuständig.

Fragen, die das Eigentum an einer "beweglichen Sache" betreffen, regelt das Amtsgericht.

Wenn die angeblichen Katzeneigentümer die Katze zurück haben wollen, dann müssen sie deshalb vor dem Amtsgericht klagen (zwei mal: einmal gegen dich auf Auskunft und danach ein weiteres mal auf Herausgabe). Dabei müssten sie beweisen können, dass es sich um ihre Katze handelt.

Ganz ehrlich. Die sollen die Polizei holen, die verhalten sich so komisch, ich glaube nicht das das die wahren Besitzer sind. Wer hat den bitte kein Foto seiner Katze? 

Die müssen auch damit rechnen, dass die Polizei sie mit dem Tierschutzgesetz konfrontiert. Danach darf man ein Tier nur halten, wenn man sich ordentlich um das Tier kümmert. Tierquälerei durch nicht richtig füttern u.s.w. ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit.

Und die Katze hat vielleicht auch einen Grund gehabt, von dort wegzulaufen.

Wenn die Katze keinen Chip trägt und verwahrlost und ausgehungert gefunden wurde, dann haben sie wenig Chancen...

Hallo, da wird gar nichts weiter passieren. 

Die Frau kann nicht beweisen das die Katze ihr gehörte. Du hast das Tier aufgenommen und gefüttert...im Rechtlichem Sinne gehört die Katze dann dir. Du hast die Katze weiter gegeben konntest du auch so machen.

Die Polizei hat damit nichts zu tun und wird sich auch nicht darum kümmern.

Es tatsächlich so, derjenige der eine Katze füttert ist der Besitzer des Tieres.

Besitz /= Eigentum!

Ich kann jetzt auch etwas klauen und bin dann der Besitzer. Aber nicht der Eigentümer. Nur der Eigentümer darf verkaufen, etc

Falsch. Nur das füttern einer Katze sagt nichts über den Besitz aus. Sonst könnte ja jeder Nachbar der Nachbars Katze toll findet sie einfach füttern und Behaupten sie wäre seine. Das mit dem Füttern gilt nur wenn die Katze tatsächlich keinen Besitzer hat.

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