Hofkatzen - Landwirt kümmert sich nicht - was tun?

Der Vermieter (landwirt) unseres Bandproberaums, hat auf seinem Hof, Katzen. 5 an der Zahl. 2 ausgewachsene und 3 Babykatzen ca. 4-6 wochen. Mir ist nun aufgefallen das, vorallem die babys, total verwahrlost sind. ( einem fehlt das linke Auge,es scheint etwas orientierungslos, kann kaum laufen, sie haben Katzenschnupfen und sind sehr mager)

Den Landwirt scheint das herzlich wenig zu interessieren, was ja keine Seltenheit ist. Nun möchte ich aber nicht zusehen wie die kleinen langsam eingehen und frage mich was man tun könnte !?

Nehmen Tierheime solche Fälle auf ? Kann der Tierarzt vermitteln ?

Ich habe im Netz was gefunden zum Thema "katzenrecht" - aus diesem ist (wenn ich das richtig verstanden habe) zu entnehmen dass der Landwirt die PFLICHT hat sich um diese Tiere zu kümmern (pflege, futter, tierarzt) ansonsten begeht er eine "Ordnungswidrigkeit"??? Wenn der Landwirt sich NICHT als BESITZER der Katzen bekennt ist das dann wirklich "Fundunterschlagung"?

Ich weiss nicht, wie klug es wäre dem Landwirt mit diesen Recht zu kommen im härtefall... Möchte den Kätzen unbedingt helfen.

(ps: leider hab ich für dieses Thema zuwenig Zeichen übrig) :/

13 Antworten

normalerweise können sich "landkatzen" (fast) alleine ernähren, also zb füttern muss er sicher nicht, aber ich würde da mal dem veterinäramt das melden und dich mit den leuten dort auseinander setzen. normal hört sich das ja nicht an

Hallo, bitte unbedingt den örtlichen Tierschutzverein kontaktieren und im Gespräch unbedingt darauf hinweisen, dass die Tiere krank sind. Im Normalfall greifen diese sofort ein und versuchen auch, dem Landwirt klar zu machen, dass die Katzen auch noch Mäuse fangen wenn sie kastriert sind. Einige bieten den "Haltern" sogar an, die Kastrationen durch den TSV zu bezahlen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Jungtiere dort weggeholt werden (nach Zustimmung des Besitzers). Ich freue mich immer, wenn ich mitbekomme, dass es noch Menschen wie Dich gibt, die die Augen nicht verschliessen. Wünsche viel Erflog!

Danke Dir. Es gibt definitiv zuviele, die die Augen verschliesen! Aber ich denke das mit den Katzen auf diesem Hof hat sich nun geklärt. Letztes Wochenende habe ich die Tochter des Bauern kennenlernen dürfen, die Katzen futter dabei hatte und die kleinen mitgenommen hat. Ich hoffe das sie nun in besseren Händen aufwachsen. Bin nun wirklich erleichtert und froh. Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und für die Tipps.

Wenn die Katzen auf diesem Hof wohnen, dann heißt das noch lange nicht, daß sie diesem Landwirt gehören.

Wie will man nachweisen, daß jemandem eine Katze gehört? Eigentum erlangen kann man ja eigentlich nur durch einen Kauf, Schenkung oder was weiß ich. Aber daß es für freilaufende Katzen auf einem Bauernhof einen entsprechenden Vertrag gibt, das kann ich mir nicht vorstellen. Im Zweifelsfall sind das herrenlose Tiere, für dessen Wohl und Wehe man keinen Menschen zur Rechenschaft ziehen kann.

Deshalb muss der Landwirt wenn er der Meinung ist, es befinden sich Katzen auf seinem Hof die er nicht betreut, da sie nicht zu seinen Katzen gehören, ist unverzüglich eine Anzeige über diese Katzen beim Fundbüro zu machen. Kommt der Landwirt seiner Anzeige nicht nach, macht er sich wegen Fundunterschlagung, nach BGB §965 strafbar. Versorgt der Landwirt die bis dahin auf seinem Anwesen geduldeten Katzen nicht, macht er sich nach Paragraph 3 Nr. 3 , des Aussetzens auf eigenem Grund schuldig. Die Anzeige ist (in NRW) bei der Kreisveterinärbehörde zu machen. Vermehren sich die Katzen unkontrolliert und wandern ab, ist bei der Kreisveterinärbehörde (NRW) wegen Aussetzens auf eigenem Grund eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, nach § 18 Tierschutzgesetz schriftlich zu stellen. Die zugelaufenen Katzen in der Nachbarschaft müssen unverzüglich dem Fundbüro als zugelaufen gemeldet werden. Sind die Katzen sichtbar vernachlässigt, sind kranke oder verletzte Katzen unter ihnen, muss eine Strafanzeige nach §17 Tierschutzgesetz bei der Polizei gestellt werden. Gleichzeitig muss die Polizei zur Beweissicherung herangezogen werden. Die Polizei muss in schweren Fällen der Tierquälerei sofort die Fachbehörde, den Kreisveterinär hinzuziehen. Die Katzen sind dann umgehend tierärztlich zu versorgen

Befinden sich Katzen auf seinen Hof und fangen diese Katzen Mäuse ist der Landwirt nach BGB § 100 Nutznießer dieser Katzen. Durch diesen Umstand wird der Landwirt Halter dieser Tiere.

Lach!

Und was ist, wenn der Hofbesitzer Mäuse liebt? An wen wendet er sich zwecks Schadenesatz für die aufgefressenen Mäuse?

Aber trotzdem danke für diesen ausführlichen Beitrag.

@sheevra: hab selbst mehrere Tiere, auch wieder mal eine Katze, aber Deine Meinung geht völlig an der Realität vorbei.

Bitte was ? Kannst da auch begründen ?

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