Haftung wenn Katze abhaut

Hey Ich habe folgendes Problem, ich wohne in einem Mietshaus mit 2 Etagen unten ist ein Laden.Auf der 1 Etage ist unserer Wohnung und die Wohnungstür der Nachbarin und hinter der Türe geht dann die Treppe in ihr Wohnzimmer in die 2 Etage. Nun das Problem,sie lässt ihre Türe immer auf, um ihre Katze in den Hausflur zu lassen (an sich kein Problem), jedoch ist die Katze eine reine Hauskatze (Sie lässt die Katze nur mit Katzenleine raus, Stress pur für das arme Tier, aber naja). Heute habe ich Wasserkisten in dern Hausflur getragen und habe währenddessen die Türe auf gelassen und erst später beim rauf gehen gesehen, das sie ihre Türe wieder auf hat. Könnte ich Haftbar gemacht werden, wenn in so einer Situation die Katze abhaut? MfG

7 Antworten

normalerweise würde man als guter nachbar darauf achten, dass die katze nicht abhaut. aber man kann nicht an alles denken, vor allem wenn man die katze nicht selber in den flur gelassen hat. du hast es ja auch nicht absichtlich gemacht.

es ist die entscheidung der nachbarin, dass sie das risiko eingehen will ihrer katze im flur auslauf zu geben. dann muss sie eben besser acht geben. es könnte z.b. auch sein, dass der postbote sie rauslässt, wenn er ein paket bringt und über die katze nicht bescheid weiss.

Nein, die ist für ihre Katze schon selbst verantwortlich. Also rechtlich kann sie dir nichts, moralisch natürlich schon.

Ich muss noch dazu sagen das sie nicht "immer" die Türe auf hat, das war übertreiben.

Wieso moralisch? Ich hab doch gar nicht gesehen das die Türe auf war.

Klar du hast es nicht gesehen, sie wird aber halt sagen, dass du schauen hättest sollen.

Das wäre aber dann immer noch keine moralische Schuld, sondern Böswilligkeit der Katzenbesizerin. Die ist ganz allein für die Katze verantwortlich und niemand sonst, auch nicht moralisch.

Selbstverständlich haftest Du nicht, sie muss schon selbst dafür sorgen, dass ihre Katze nicht wegrennt, wenn die anderen Mieter rein- und rausgehen, denn schließlich können die ja nicht wegen der Katze aus den Fenstern im 1. Stock klettern oder ihre Wasserkästen mit dem Kran runterlassen.

Natürlich nimmt man – wenn irgend möglich – Rücksicht auf die Nachbarn, aber es gibt auch Grenzen.

Weitere Katzenfragen zu "Tierrecht"