Katze bezahlt, aufgrund von erheblichen Streitigkeiten wird sie aber nicht abgeholt. Wer ist im Recht ?
Hallo,
Wir haben am 16.5.16 im Internet eine Katze gefunden und uns diese am 18.5.16 angeschaut und ausgesucht. Jetzt wollte die Dame, dass wir die Katze mit 7/8 Wochen abholen was viel zu früh wäre. Das haben wir verneint, mit der Begründung, dass die kleine Katze ihre Mütter noch braucht. Das hat die Frau so gestört, dass mittlerweile ein so großer Streit entstand, dass wir uns entschieden haben die Katze nicht mehr abzuholen. Jedoch haben wir schon den vollen Preis von 200€ bezahlt (ich weiß, das war sehr dumm). Wir haben der Frau schon an dem Tag an dem wir den kleinen holen sollten (11.6.16) gesagt, dass sie es an jmd anderen vermitteln solle und wir ihr 50€ Entschädigung erlassen, sie aber 150€ zurücküberweisen soll. Das möchte die Frau aber nicht. Sie sagt gekauft ist gekauft und fertig.
Jetzt zu meiner Frage. Weiß jmd was man da machen kann bzw. wer da im Recht ist?
Grüße Worschdel
5 Antworten
Was für eine Rassekatze ist das denn und welchen Kaufvertrag habt ihr gemacht und steht da der bezahlte Betrag quittiert? Du schreibst nichts darüber.
Da seid ihr ja an eine nette "Privatzüchterin" geraten, denn eine reguläre Züchterin würde von vornherein schon festlegen, ab wann man die Kitte abholen kann.
Außerdem würde nur evtl. eine Anzahlung anfallen aber nicht den gesammte Betrag.
Guten Morgen,
ich versuche den Fall rechtlich etwas zu erklären:
Ihr habt einen Kaufvertrag (gemäß §433BGB)geschlossen und beide Parteien waren sich über die Einzelheiten im klaren. Somit ist der Kaufvertrag gültig.
Nach den Vorschriften des Kaufvertrages ist nun der Käufer verpflichtet den Kaufgegenstand abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen.
Eigentlich wäre somit ein sofortiges abholen der Katze nötig.
Jedoch gehört dazu, dass Leistungen so zu erbringen sind, wie sie Treu und Glauben in der Verkehrssitte erfordern. (§242BGB) Dieser Paragraph ist sehr vielfältig auszulegen. In diesem Fall ist er so zu interpretieren, dass aus Rücksicht auf das junge alter der Katze ein verkauf in diesem geringen alter nicht zu vertreten wäre.
Sie sollten sich aber informieren, ob in der Tierhandelsbranche Katzen grundsätzlich erst nach 7/8 Wochen verkauft werden.
Dann wären Sie voll im Recht, und könnten auf Kaufpreis und Kaufgegenstand und Übergabe nach Branchenüblichen Zeiten bestehen.
Ausnahmen bilden Tierschutzgesetze! Diese kenne ich leider nicht, jedoch könnten dort verschärfte Regelungen vorgesehen sein.
Viele Grüße
Merlin
Auch wenn ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde muss man die "Ware" nicht unbedingt sofort holen. Es kommt immer darauf an was vereinbart wurde. Wenn ich mit dem Verkäufer ausmache das ich das gekaufte erst in 4 Wochen hole und er ist einverstanden ist es auch ok. Bei Jungtieren ist es normal das sie schon Wochen vor der Abgabe verkauft werden. Das die Kätzchen 8 Wochen alt sein müssen ist vorgeschrieben. Zum wohle der Tiere sollten es aber mindestens 12 am besten 14 Wochen sein Bis sie ausziehen.
Guten Abend,
vielen dank für die Ergänzung der Vorschriften für den Kauf von Katzen im jungen Alter!
Prinzipiell haben Sie mit der Leistungszeit absolut recht, bloß tut das in diesem Fall überhaupt nichts zur Sache. Selbstverständlich könnte man den Fragesteller mit Informationen zuschütten, die Ihm nicht helfen.
Um einen konkreten Lösungsansatz zu bieten orientiere ich mich am Fall und den Vorschriften aus §271 I BGB, wodurch die Leistungen nach wie vor sofort zu erbringen sind.
Gruß
Merlin
Wer schreit hat recht, oder was wird das hier?
Wie kommen Sie auf schreien? Wohl eher hat derjenige Recht, der die korrekte Lösung liefert ;)
Es ist ein Main coon mix
Der Vater ein Main coon und die Mutter eine Hauskatze.
Das Geld habe ich per onlinebanking überwiesen, ist dort also quittiert.
Vor Ort wurde ausgemacht die Katze mit 5-6 Wochen nochmal zu besuchen wenn sie aktiver ist, da sie, als ich zu Besuch war, erst 3 Wochen alt war.
Jetzt mit 6 Wochen und 5 Tagen sollte ich die Katze abholen woraus dieser Streit entstand.
Sie hat sich dann verbessert und gesagt, die Katze sei doch eine Woche älter, was bedeutet dass sie 7 Wochen und 5 Tage alt gewesen wäre.
in diesem Fall Veterinäramt einschalten -> Abgabe unter 8 Wochen verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Es ist ein Main coon mix
Der Vater ein Main coon und die Mutter eine Hauskatze.
Das Geld habe ich per onlinebanking überwiesen, ist dort also quittiert.
Vor Ort wurde ausgemacht die Katze mit 5-6 Wochen nochmal zu besuchen wenn sie aktiver ist, da sie, als ich zu Besuch war, erst 3 Wochen alt war.
Jetzt mit 6 Wochen und 5 Tagen sollte ich die Katze abholen woraus dieser Streit entstand.
Sie hat sich dann verbessert und gesagt, die Katze sei doch eine Woche älter, was bedeutet dass sie 7 Wochen und 5 Tage alt gewesen wäre.
@ Worschdel
welchen Kaufvertrag habt ihr gemacht
Du bist aber anstrengend, wieso gehst du denn nicht auf den Kaufvertrag ein?
"vor Ort ausgemacht" ist doch kein schriftlicher Vertrag.
Du hättest die Katze gar nicht nehmen müssen, denn für eine solche Mix 200,-- Euro ist schon ein Preis!
Hast du einen schritlichen Vertrag mit allem was rein gehört, könntest du einen Anwalt nehmen, wird aber teurer, denn du hast bereits den kompletten Betrag überwiesen.
Den Betrag hätte ich - wenn ich eine kaufen würde (ich hätte die Katze erst gar nicht mitgenommen) bezahlt, wenn ich die Katze abgeholt hätte.
Selbst die Online - Überweisung hätte im Vertrag vermerkt werden müssen oder hast du auf der Überweisung geschrieben "Main-Coon-Mix 200,-- Euro"?
Das beste ist, du verbuchst das Geld als Leergeld und schaust dir den nächsten Hobby-Züchter genauer an.
Du könntest aber auch das tun, was User melinaschneid schreibt.
Guten Morgen,
ein Kaufvertrag bedarf bei weitem keiner schriftlichen Form. Wichtig ist nur, dass Kaufgegenstand, Käufer und Verkäufer sowie Kaufpreis bekannt sind.
Wenn ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde erhöht das zwar die Beweislast, jedoch hat ein Zeuge beim mündlichen KV die selbe Wirkung.
Viel Erfolg
Merlin
Anzahlung müsste im Falle das ausgemacht war wann die Katze geholt werden kann und die Verkäuferin sich nicht daran hält zurück gezahlt werden. die Anzahlung ist nur dann futsch wenn der Käufer ohne Gründe vom Kauf zurück tritt.
Was für eine Rassekatze ist das denn und welchen Kaufvertrag habt ihr gemacht und steht da der bezahlte Betrag quittiert? Du schreibst nichts darüber.