'Gehört' die Katze in jedem Fall dem Finder, wenn er sie chippen lässt?
Hallo ihr Lieben, leider ist was Dummes passiert - unsere kleine Katze (ein halbes Jahr alt), noch unkastriert und ungechippt, ist entwischt obwohl sie noch nicht raus sollte. Sie wurde auch direkt von jemandem aufgenommen. Die Nachbarn der 'Finderin' haben unseren Suchzettel gesehen und uns informiert. Nun will sie sich erst noch überlegen, ob sie sie uns wiedergibt, das weiß sie nocht nicht -.- Wenn sie nun die Katze schnell chippen lässt, haben wir dann noch eine Chance? Bei Tasso ist sie registriert, eben noch ohne irgendeine Nummer, nur mit Beschreibung. Sie hat ein sehr auffälliges Merkmal, welches ich da auch angegeben habe. Mein Freund ist sauer und will zur Not zur Polizei, aber ganz ehrlich - Nehmen die sowas überhaupt ernst? Und falls es ernst nehmen - hätten wir überhaupt eine Chance im Fall, dass die Finderin sie schnell chippen lässt? Anhand unserer Beschreibung und dessen, dass sie uns erkennen würde?
6 Antworten
Sie muss euch die Katze doch wiedergeben! Ich denke, selbst wenn sie die Katze chippen lässt, gehört sie nicht ihr. Denn ihr habt sie rechtmäßig erworben und nur weil sie weggelaufen ist, heißt das ja nicht, dass sie die Katze einfach so behalten kann. Und ehrlich, ich glaube auch , dass sie dann nicht mehr so sehr beliebt wäre, wenn sie die Katze einfach so behalten würde. Außerdem habt ihr Suchzettel aufgehängt, dann wäre es doch eigentlich dumm die Katze einfach so zu behalten, das würde eh irgendwann rauskommen, dass sie sie 'geklaut' hat!!!
Lg Ivy
Ja, sowas nehmen die ernst, denn das wäre eindeutig Diebstahl...
Wenn sie bei Tasso registriert ist, habt Ihr sehr gute Chancen, auch wenn sie die nachträglich chippen lässt...
das wäre eindeutig Diebstahl
Na wohl eher Unterschlagung.
Nein, da ist dann eindeutig die Zueignungsabsicht...
Es dürfte an der Wegnahme (Bruch fremden Gewahrsams) fehlen, wenn eine Katze plötzlich vor der Tür steht.
Zueignungsabsicht ist auch (wesentliches) Tatbestandsmerkmal der Unterschlagung.
Hey, wenn deine Nachbarin weiß dass dies deine Katze ist darf sie sie nicht Behalten.
Da Katzen bei uns als Lebewesen und Gegenstand zählt, ist das was sie macht (wenn sie sie behaltet) Diebstahl. Rein Gesätzlich muss sie die Katze euch zurück geben. Außer ihr erlaubt ihr die Katze zu behalten (was du nicht willst).
Und außerdem ist das nicht leicht. Wenn sie die Katze chipen will, dann muss die Katze 6 Monate bei deiner Nachbarin leben. Erst nach den 6 Monaten gehört euch die Katze nicht mehr.
Also ist das was dein Freund machen will nur selbstverständlich. Dein Freund kann die Polizei einschalten, die macht da was. Das ist immerhin sein Recht. Da die Katze euch gehört.
Ich hoffe ich konnte dir Helfen! ;)
Hallo Iva, du bekommst den Stern, weil "Das kann sie doch nicht machen" eben genau auch mein erster Gedanke war. Dass sie es sich überlegen muss, war vorgeschoben. Tatsächlich hatte sie die Katze schon weiterverschenkt, und zwar 220 km von uns entfernt. Aber wir haben sie wiedergeholt, jawoll! :o) Und auch sofort gechipt und ein Halsband hat sie jetzt auch. Davon bin ich zwar nicht begeistert, aber so können Leute wenigstens sofort sehen, dass sie wohl jemandem gehört und sie gar nicht erst in ihre Wohnung mitnehmen. Ende gut - alles gut :D
Ja, so denk ich auch. Ich meine, dass ein Tierfreund ja selbst auch glücklich wäre, wenn ihm sowas passiert und er das Tier wiederbekommt. Für mich wäre es jedenfalls selbstverständlich, es wieder abzugeben, wenn sich der Besitzer meldet. Aber scheinbar denken nicht alle so...
Vllt. ist es eine Katzensammlerin ( Tiermessie ), die ihr dann ordentlich mit dem Hinweis aufs Veterinäramt verschrecken könnt :- ) sowie noch anderen gequälten Seelchen helfen