Darf ich meine Katze über eine Katzentreppe rauslassen (1.Stock)?
Hallo, da ich probleme mit einer meiner nachbarin habe, wuerde ich gerne wissen, was das gesetz dazu sagt?
Sie moechte, dass ich meine katze nur in der wohnung halte (ich habe 32m²), desweiteren habe ich, da ich im ersten stock wohne, eine katzenleiter an mein fenster gestellt, darauf hin eine beschwerde von der hausverwaltung.
Sind diese ganzen bescherden rechtens?
LG JEANINE
12 Antworten
Was deine Nachbarin will oder nicht, ist erst einmal egal. Wichtig ist, was steht in deinem Mietvertrag? Wenn die Katzenhaltung nicht ausdrücklich verboten ist, kann deine Katze auch raus gehen. Das mit der Katzenleiter ist natürlich eine andere Sache. Wenn die Hausverwaltung der Meinung ist, dass diese Leiter das Gesamtbild des Hauses verschandelt, kannst du nichts machen. Nur frage ich mich, warum du das nicht vorher abgeklärt hast, BEVOR du dir die Katze geholt hast?
Die Treppe muss weg,wenn deine Hausverwaltung das nicht möchte,du kannst höchstens dir Geschirr für deine Katze kaufen + kleine Leine. Und den mit ihr raus gehen,da kann dir keiner was sagen,wenn du auf der Wiese mit deiner Katze spazieren gehst.
Halt sie aber bloß gut fest :)
Alexandeno
Natürlich darf sie draußen laufen, das kann niemand verbieten. Die Leiter allerdings muss genehmigt werden, wenn sie jemanden stört, das wird aber auslegungssache sein und du den kürzeren ziehen. Aber sie darf draußen laufen, das kann niemand verbieten.