Beigefügtes Beschwerdeschreiben: Ist es richtig geschrieben?

"Sehr geehrter Herr X,

am (Datum) beobachteten wir, wie Ihre Tochter auf dem hiesigen Spielplatz ein Katzentier misshandelte.

Tier und Tochter standen neben dem Sandkasten, allein, als Frau X begann, die Katze mit einem Stock zu stechen, ihr das Holzstück mit der Spitze in den Bauch stoßend, wobei die Katze den Stock biss und mit den Krallen danach hieb, während ihre Tochter weiter stocherte. Wir riefen, sie solle dies unterlassen, worauf Ihre Tochter aufmerkte, die sich windende Katze in den Sandkasten trat und floh.

Es gelang uns, die mit Sand bedeckte, beschädigte Katze zum Tierarzt zu fahren.

Wir verlangen, dass Ihre Tochter für den Vorfall um Entschuldigung bittet. Solch frevelhaftes Verhalten hat sie einzustellen.

Die Tierarztkosten hat sie zu übernehmen. Siehe Anhang.

Mit freundlichen Grüßen"

5 Antworten

Nein, eher ziemlich dämlich...

Katzentier? Frau X? beschädigte Katze? frevelhaftes Verhalte?

Das ist doch Spass oder?

Hat Thad Spaß?

Nach "Spass", wie du schriebst, hast du einen Beistrich zu setzen. 

Dämlich ist der, der Spaß mit zwei s schreibt und beim Zitieren versagt.

Sag das mal allen Österreichern...
Ich habe dich nicht zitiert, sonst hätte ich "" benutzt. Erst denken...

Was soll ein "Verhalte" sein? Si tacuisses... 

Bitte nicht dümmer als nötig stellen.

Bitte um Aufklärung, der Duden schreibt "Spass" also falsch...?
Oha! Dem dann auch ne Beschwerde schreiben? ;- ))
RuheimWalde, erstnachdenken und dann mäkeln, hm?

Du brauchst dich nicht als dumm darstellen. Kann man auch als Vorteil betrachten.

Der Duden schreibt "österreichisch auch Spass". Aber dies ist eine Plattform mit Sitz in Deutschland. Mithin gelten einschlägige Regeln.

Naiver, erst nachdenken, dann mäkeln.

... und in der Schweiz gibt es kein "ß" mehr, also auch dort "Spass". Dabei unterstellst Du, daß hier nicht nur eine der deutschen Verwaltung unterstehende Plattform bestünde, sondern jeder, der hier schriebe, auch selber den nur für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst geltenden Verordnungen zur Rechtschreibung unterläge, denn das sind die beiden zwingenden Voraussetzungen, um Deine angemerkte(n) Kritik(en), zudem noch mit § 185 StGB gewürzt, inhaltlich zu rechtfertigen.

Bei privaten Korrespondenzen sollte m.E. Kritik immer nur dann und zudem konstruktiv geübt werden, wenn die fragliche Schreibweise zu Mißverständnissen führen könnte. Selbst bei einer Aussage wie "die neue 5. Staffel" würde ich zunächst nur scherzen, wie oft denn die 5. Staffel gedreht worden sei und was eigentlich die aktuellste Staffel wäre, um dann so zu antworten, als ob man damit entgegen der Schreibweise die 5. Staffel als die neueste Staffel gemeint habe. Alles andere, aber das ist persönlicher Stil, empfände ich als unhöflich bis beleidigend und kontraproduktiv.

Dir ist schon bewußt, daß Du gerade den Eindruck erweckst, als ob Du diesen Thread nur gestartet haben könntest, um einen privaten Feldzug gegen Rechtschreibfehler zu beginnen?

RuheimWalde, ich kenne deine Dudenausgabe nicht, seit der neuen Deutschen Rechtschreibung ist das scharfe 's' von der Betonung abhängig. Ich meine, seit 1999 schreiben alle Nachrichtenagenturen und Sender/Zeitungen in Deutschland nach der Reform, die jetzt 17 Jahre alt ist: Ruß, Fuß = "ß", Fass, Spass, Hass = "doppelS". 
Das durfte ich dir sachlich mitteilen -
kommt jetzt wieder etwas Patziges von dir? :- )
Deinen "Beschwerde"brief halte ich dennoch für kindisch.

Dein Erachten ist hier belanglos, Pollux. Deine Ausuferungen wurden nicht einmal richtig gelesen, du hättest sie dir auch sparen können.

Schlage "Spaß" im Online-Duden nach. 

Tschüss.

'schmunzel' Na gut, manche brauchen es über Wiki und andere wenigstens Online! Mein Liebes, Online steht genau das, was ich dir sagte, nämlich dass deine rotzfreche Korrektur des users Thadmiller schlicht falsch und unüberllegt war: "Dämlich ist der, der Spaß mit zwei s schreibt"  so schriebst du, zart formuliert. Neue Schreibweise IST Doppel-S
Nein-nein, es geht hier nicht um richtige Informationen, es geht dir offenbar nur darum, andere hier anzup...
Na gut, dann schlägt man sich eben die Sohle ab, wenn man irgendwo reingetreten ist. Es war mir jedoch ein befriedigendes Erleben, dich noch etwas für deine rechtereSchreibung zu unterstützen :- )

'g' Nicht nur patzig frech, auch a bisserl... na ja, auch egal.

Ruhende. lies dir bitte die Bedienung des Dudens durch, rote Begriffe sind die jetzt gültigen Formen der neuen deutschen Rechtschreibung. Vorher war es schon in Österreich so geregelt. 'atemloslächle' :- )
(warum tue ich mir sowas an???)

tatsächlich, dein Link ist missverständlich, ich bin erstaunt.
Na gut, jetzt weißt dus genau, kurze Betonung = "ss", lange Betonung= "ß" - vertrau mir, zorniges Ross! :- )
Mag sein, dass Rheinländer den Spaaaß sogar sehr lang betonen. In Köln vielleicht?

Troll

Du bist nicht nur erstaunt, Naiver (nomen est omen...), du wurdest gleichsam versenkt. 

Es ist süß, wie du dich verzweifelt an die "Ausspracheregel" klammerst, aber dabei versagst, sie zu begreifen. Sowie zu bemerken, dass du dich selbst widerlegst.

Du hast verloren. Spaß WIRD grundsätzlich mit ß geschrieben.

Erst einmal gut gehandelt, aber das Schreiben ist ... harmlos, etwas zu harmlos. Was sähe ein solches Schreiben aus, wenn ich es aufsetzen wollte? Vielleicht so, denn wenn man "Frau X" schreibt, gehe ich davon aus, daß diese Person über 14 Jahre alt sein dürfte (ich schreibe allerdings in alter Rechtschreibung):

"Sehr geehrter Herr X,

am ... um ... Uhr beobachteten wir, wie ihre Tochter, Frau X, neben dem Sandkasten [Belegenheit fehlt hier] nach einer Katze ohne ersichtlichen Grund mit einem Stock zu stechen begann, dabei mit der Spitze in den Bauch der Katze stoßend, wobei sich die Katze durch Bisse in den Stock als auch mit ihren Krallen gegen den Stock zur Wehr setzte. Ihre Tochter mißhandelte dabei weiter die Katze mit dem Stock.

Auf unseren Zuruf hin, dies zu unterlassen, sah ihre Tochter zu uns auf, trat gegen die verletzte Katze, so daß diese in den Sandkasten flog, und floh.

Wir brachten die verletzte Katze zum Tierarzt und ließen diese dort behandeln. Eine Kopie der Rechnung finden Sie anbei. Ihnen sollte bewußt sein, daß ein solches Verhalten nach § 17  Nr. 2a TierSchG sogar unter Strafe gestellt ist.

Auf eine Anzeige wollen wir aber verzichten, wenn ihre Tochter Einsicht und Reue in einem Maße zeigt, welches erkennen läßt, daß sich ein ähnlicher Vorfall nicht wiederholen dürfte, und zudem von ihrer Tochter oder Ihnen die Tierarztrechnung übernommen wird, da diese durch eine durch ihre Tochter zu vertretende, mutmaßlich  strafbare Handlung verursacht wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

..."

Allerdings würde mich das Alter der Tochter interessieren, denn hier wäre ggf. psychologische Beratung zu suchen. Dieses Verhalten ist äußerst auffällig und durchaus bedenklich.

Schön gemacht, PolluxHH. Aber der Füllausdruck "o.ne ersichtlichen Grund" tut deinem sonst sehr guten Text Abbruch.

Das ist deshalb erheblich, weil man damit der Aussage entgegentritt, daß man sich gegen einen Angriff der Katze zur Wehr gesetzt habe. Im Falle einer Notwehrsituation wäre zu prüfen, ob es sich hier um eine Überschreitung der Notwehr gehandelt haben könnte. Warum Baustellen zulassen, wenn sie mit drei Worten zu vermeiden sind?

Gut. Aber du meinst: "mit drei Wörtern zu vermeiden sind?"

"Die Worte des Glaubens

Drei Worte nenn ich euch, inhaltsschwer,
Sie gehen von Munde zu Munde,
Doch stammen sie nicht von außen her,
Das Herz nur gibt davon Kunde,
Dem Menschen ist aller Wert geraubt,
Wenn er nicht mehr an die drei Worte glaubt.

[...]"
Johann Christoph Friedrich von Schiller

Richtig ist dennoch die Mehrzahl "Wörter", was deine Antwort anbelangt. 

http://www.duden.de/rechtschreibung/Wort

Siehe die Ausführungen zum Plural. Und besonders dies Beispiel: "nenn mir drei Wörter, [...]"

Dir missfällt es, verbessert zu werden. Ändert aber nichts an der Richtigkeit meiner Korrekturen.

P.S.: Kein Komma nach der Grußformel. Und das war auch schon zu Zeiten der alten Rechtschreibung so.

Ich stelle nicht die Richtigkeit deiner Ausführungen in Abrede.

Nichts desto trotz, du nervst.

Deiner geschätzten Korrektur entgegensehend und mit freundlichsten Grüßen

DasDackodil

Du übersiehst, daß es zwei zulässige Pluralbildungen für "das Wort" gibt, auch gemäß aktuellem Duden, es ist sowohl "Wörter" als auch "Worte" zulässig. Die direkte Benennung wollte ich nur umgangen haben, deshalb Schiller (wodurch es dann noch in der Schwebe blieb, ob es als rhetorische Figur zulässig wäre).

Hast Du den von Dir angebrachten Link überhaupt gelesen? Dort steht:

"das Wort; Genitiv: des Wort[e]s, Plural: die Wörter und Worte"

Widerlegst Du deine Tatsachenbehauptungen gerne selbst? Durch das Zitat wurde es formal zu einer Verleumdung, denn Dir ist die Kenntnis der benannten Quelle zuzurechnen.

Mir ist es egal, ob per Rechtschreibung eine Grußformel ohne Komma gesetzt wird, was ich bei Geschäftskorrespondenzen auch beachte, denn hier schreibe ich in privater Korrespondenz gerne phonetisch und die deutsche Sprache ist grundsätzlich phonetisch satzzeichenorientiert. Mit oder ohne Komma verändert die Aussprache.

"Mit freundlichen Grüßen X" wird ohne Anheben der Stimme nach "Grüßen" gesprochen, "Mit freundlichen Grüßen, X" mit Anheben der Stimme nach den "Grüßen". Von der Intonation her bedeutet ersteres für mich eine Form der Abfälligkeit. Es ist wie ein "Ciao", nachdem man sich schon umgewendet hat und ein paar Schritte gegangen ist, ohne sich umzuwenden.

Übrigens hat der Duden keine normative Wertigkeit mehr, dies wurde mit der Umsetzung der neuen deutschen Rechtschreibung abgeschafft, es haben nur die Ergüsse aus Mannheim insoweit Bewandtnis, als sie in eine Verordnung überführt wurden. Privat gibt es keine deutsche Rechtschreibung mehr, sondern nur noch verwaltungstechnisch, denn der gesellschaftliche Konsens wurde 1996 faktisch aufgekündigt. Hier schreibe ich privat, also gehen mir eigentlich Deine Korrekturen am ... vorbei.

Die Korrekturen (be)treffen dich aber doch in solchem Maße, dass du in ausschweifende Rechtfertigungen verfällst. 

Man ist deines verzweifelten Windens vor dem Umstand, zurecht verbessert worden zu sein, überdrüssig. 

Nur noch dies: Es besteht auch ein semantischer Unterschied zwischen Worten und Wörtern. Mögest du diesen trotz deiner Pikiertheit begreifen können.

Wenn ich hier schreibe, dann nicht, weil ich pikiert wäre, sondern weil mich Dein Rundumschlag nervt. Egal, welche Deiner Korrekturen - nicht auf mich bezogen - hier nun theoretisch berechtigt war oder nicht, mir ist kein solch korrigierender Beitrag von Dir aufgefallen, welcher nicht zumindest implizit Mißachtung zum Ausdruck brachte. Da mag ich zwar altmodisch sein, aber ich sehe es als eher problematisch an, wenn jemand offenbar Rechtschreibung über Menschenrechte stellt und eine falsche Rechtschreibung, die hier faktisch noch nicht einmal konstatiert werden dürfte, zum Anlaß nimmt, die Würde anderer vermeintlich verletzen zu dürfen, da ich Menschenrechte im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG als unverletzbar erachte.

Mit dieser breit gestreuten Mißachtung hast Du dir meine Kommentare verdient. Übrigens hast Du selber gerade zugestanden, daß die Formulierung "mit drei Worten" zulässig war. Die andere Korrektur war inhaltlich, darauf reagierte ich nur, weil es juristisch inhaltlich relevant und damit kein"Füllausdruck" war (also unberechtigte Kritik), was Dir offenbar im Korrektureifer entgangen war. Bliebe das mit der Grußformel, da gab ich Dir formal Recht, fertig. Dennoch steht es 2:1 für mich, womit die Formulierung "berechtigte Korrekturen" über die Verwendung des Plurals eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt und damit wieder Strafrecht tangiert.

Erkläre mir eher, weshalb Du in diesem Thread bei verschiedensten Antworten immer wieder die Grenze zum Strafrecht mindestens tangiert hast, denn DAS ist mein eigentlicher Aufhänger, ansonsten empfände ich Dein Auftreten hier allenfalls nur als lächerlich und keines Kommentars wert.

Deine Langatmigkeiten werden allein überflogen, dabei ganze Teile beim Lesen ausgespart.

Du missverstehst, was der Hinweis auf die Pluralformen bedeutet: Man verwendet die Mehrzahl Wörter, wenn es um die kleinsten grammatischen Einheiten eines Satzes geht. Also wie in dem Falle deiner Anfügung. Die Mehrzahlform Worte findet Verwendung, wenn Zitate, Aussprüche oder Ähnliches bezeichnet werden.

In Deinem Sinne wäre Beliebigkeit induziert, da dann der Hauptaspekt auf der Anzahl und nicht auf der Wortwahl läge. Mir ging es aber um die genaue Wortwahl, nicht um die Anzahl der Worte, also um ein implizites Zitat. Genau das habe ich, semantisch korrekt, damit zum Ausdruck gebracht.

Nein, es kommt auf den Kontext an. Du schriebst von grammatischen Einheiten als Mittel, als Vehikel zur Umschiffung eines Umstandes. So lautet die richtige Mehrzahlform: Wörter.

Polly induziert Pollenflug. Effeminiert? Polly hilft.

Könnt ihr ihm schicken, rechtlich gesehen leider irrelevant egal wie alt die Frau X ist. In dubio pro reo.

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