Frage zum Katzenstatus Mietwohnung

Hallo zusammen, eine Freundin erzählte mir gerade es würde ein neues Gesetz geben, für Katzenrechte, dass Vermieter Katzen nichtmehr verbieten könnten/dürfen.

Weis da jemand was genaueres?

6 Antworten

Es gibt nach wie vor kein Freischein für Katzenhaltung, das basiert alles nur auf Gerichtsurteilen. Man braucht weiterhin eine Genehmigung vom Vermieter, wenn man Katzen halten möchte. Wenn du also auf Wohnungssuche bist, und eine Katze hast oder halten willst, sprich das an. Das kann ganz böses Blut geben, wenn du dir einfach heimlich eine Katze holst.

Ich weiß ja nicht, ob du schon Katzen hast, oder erst welche aufnehmen möchtest. In letzterem Fall musst du wissen, dass man Katzen in reiner Wohnungshaltung mindestens zu zweit halten muss, sonst sind Verhaltensstörungen vorprogrammiert. Das muss dir bei deiner Frage an einen Vermieter klar sein. Auf so eine Aussage: "Eine Katze würde ich erlauben, aber zwei nicht!" kannst du pfeifen. Entweder wird Katzenhaltung generell erlaubt (mindestens zwei), oder wenn nur eine erlaubt wird, muss sie in Freigang dürfen. Ansonsten ist Katzenhaltung nicht möglich. 

Was der Vermieter nicht verbieten darf, sind Kleintiere, wie Meerschweinchen, Vögel, Hamster, Kaninchen... . Aber auch diese Tiere dürfen nicht einzeln gehalten werden (außer Hamster) und brauchen entsprechend viel Platz.

Dankeschön für´s Sternchen :o) .

Doch der Vermieter kann auch Katzen verbieten. Dies muss nur individualvertraglich im Mietvertrag geregelt sein und nicht formularmäßig. Aber selbst wenn Katzenhaltung immer erlaubt wäre, bringt es nichts gegen den Willen des Vermieters eine Katze zu halten. Heißt im Endeffekt er darf es nicht generell verbieten, aber im Einzelfall schon. So mache ich es auch.

Das kann ich dir nicht sagen, aber im Normalfall sollte der Vermieter von sich aus dieses Thema bei Besichtigung (oder schon im Inserat) ansprechen, bzw. erwähnen.

Müsste man dann quasi bei Objektbesichtigung sagen, dass man eine Katze hat?

naja eine katze trotz verbot ist immer noch ein grund für ne abmahnung und, so die katze nicht vermittelt wird, ne kündigung. insofern, anzuraten es anzusprechen

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