Zugelaufene Katze füttern: Hat die Katze noch Hunger?
Hallo mir ist eine Katze bis nachhause gefolgt also habe ich der Katze eine Scheibe Salami gegeben aber die war immer noch nicht satt also bin ich zum Netto Katzenfutter holen gegangen (diese kleinen Dinger für 25 cent). Die Katze ist mir bis zum Netto gefolgt 😂.Jetzt hat sie aufgegessen ist immer noch vor meiner Haustür soll ich ihr noch eine Packung geben ?
5 Antworten
Hallo essen98,
mal davon abgesehen, das Salami nichts für Katzen ist, darf man nicht einfach eine Katze anfüttern.
Info zum Thema Anfüttern:
Ein systematisches oder gar regelmäßiges anfüttern, kann rechtliche Folgen haben und gerichtlich verboten werden, da es gegen die Eigentums- und Besitzesrechte von dem Tierhalter verstößt. Wird eine Katze regelrecht angelockt, dass sie nur noch sporadisch und am Ende gar nicht mehr nach Hause kehrt, so ist das ein Eingriff in eine Privatsphäre. Zudem wird die Katze so krank gefüttert, da sie zu einem evt. Überfüttert wird und zum anderen du ja gar nicht weißt, was sie überhaupt fressen darf. Der rechtmäßige Besitzer könnte dich also evt. sogar für entstandene Tierarztkosten belangen.
Mit der Fütterung oder gar mit der Gewährung von Unterkunft, übernimmst du als Drittperson quasi die Rolle des Betreuers und damit die Rechte des Tierhalters, wodurch dieser geschädigt wird. Der rechtmäßige Besitzer kann also eine Zivilklage einreichen und die Fremdfütterung verbieten lassen. Er kann sogar, wenn seine Katze bei dir drinnen ist, auf Herausgabe der Katze Klagen. Wird durch die Fütterung dem Berechtigten ein erheblicher Nachteil zugefügt, besteht sogar die Möglichkeit einer Bestrafung wegen strafrechtlich relevanter „Entziehung“ der Katze (Art. 141 und Art. 110Abs. 4 StGB).
Wenn jemandem eine Katze zuläuft, oder vermeintlich Besuchen kommt, sollte man erst mal schauen, wo sie hin gehört. Niemals eine Katze einfach anfüttern !!
Info zum Thema Zugelaufene Katze:
Man darf eine Zugelaufene Katze nicht einfach behalten, das ist Strafbar und gilt als Diebstahl.
Eine Zugelaufene Katze muss bei der Verbandsgemeinde gemeldet werden. Die machen für gewöhnlich dann eine Annonce im Blättchen. Auch bei der Tierhilfe und im Tierheim sollte man Bescheid sagen. Gut möglich das die Besitzer ihre Katze bereits suchen. Mann kann auch selbst mal bei Tasso auf der Seite schauen, ob man die Katze da unter den vermissten Tieren findest. Dann muss man mit dem Tier zum Tierarzt. Dieser prüft, ob die Katze bereits gechipt und registriert ist und gibt das dann auch an Tasso weiter. Oder hat die Katze ein Tattoo im Ohr ?
Nach § 973 I BGB kann man Eigentümer der zugelaufenen Katze werden, wenn sich bis zu einer abgelaufenen Frist von 6 Monaten der Besitzer nicht meldet.
Alles Gute
LG
Du solltest der Katze keine Salami geben! Die ist viel zu fett und würzig für die Katze und somit absolut ungesund
Tritt dieser Katze in der Arrschh Die soll verschwinden, sonst gammelt die ununterbrochen vor deiner Haustür :)